Aktivrente verstößt gegen Gleichbehandlung

Die geplante Aktivrente der Bundesregierung sieht einen Steuerbonus für weiterarbeitende Rentnerinnen und Rentner vor – jedoch ausschließlich für Angestellte. Selbstständige, Freiberufler und kleine Gewerbetreibende bleiben vollständig ausgeschlossen.
Der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. (BDS) kritisiert diese Regelung als klare Ungleichbehandlung, die sich vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Grundgesetz kaum begründen lässt. Die Aktivrente sei kein Rentenprodukt, keine Sozialleistung, kein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung – sie sei ein rein steuerliches Instrument. Und steuerliche Instrumente müssten für vergleichbare Sachverhalte gleich angewendet werden.
Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland ordnet ein: „Wenn der Staat einen Steuerfreibetrag schafft, darf er ihn nicht willkürlich nur einer Erwerbsform gewähren. Die persönliche Arbeitsleistung im Alter ist bei Selbständigen dieselbe wie bei Angestellten. Eine steuerliche Bevorzugung nur einer Gruppe ist mit dem Gleichheitsgrundsatz kaum vereinbar.“ Der BDS betont zudem, dass Selbständige überproportional häufig bis weit ins Rentenalter hinein arbeiten und damit aktiv zum Erhalt von Fachkräften, Wissen und wirtschaftlicher Stabilität beitragen. Die Organisation will daher den Aktivrentenbonus auf alle aktiven Erwerbseinkünfte auszuweiten – unabhängig davon, ob diese aus Lohnarbeit, freier Berufsausübung oder unternehmerischer Tätigkeit stammen.
Quelle: Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V.
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