Einigung zu Artenschutz und Windkraftausbau

Die Sonder-Umweltministerkonferenz hat am 11.12.2020 einen Durchbruch im Konfliktfeld von Artenschutz und Windkraftausbau erzielt. Nach intensiver Vorarbeit seit der Frühjahrskonferenz konnte jetzt der auf der regulären UMK im November noch nicht einigungsfähige „Signifikanzrahmen“ einstimmig verabschiedet werden. Dieses Regelwerk gibt einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Länder bei der Genehmigung von Windkraft­anlagen vor. Für die Beurteilung der Frage, ob eine geplante Anlage mit dem naturschutzrechtlichen Vogelschutz im Einklang steht, gibt es damit in zentralen Punkten künftig bundes­einheitliche Maßstäbe.

 

Konfliktfeld von Artenschutz und Windkraftausbau

 

Eine Arbeitsgruppe der UMK hatte seit der Frühjahrs-UMK den Text erarbeitet. Dabei ging es auch darum, die inhaltliche Übereinstimmung des im Land seit Jahren verwendeten und bewährten Regelwerk AAB-WEA (Artenschutzrechtliche Arbeits-und Beurteilungshilfe für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen) mit dem bundeseinheitlichen Rahmen sicherzustellen.

Der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, erklärte: „Ich freue mich sehr, dass dieser Beschluss erreicht werden konnte, denn gerade in diesem Bereich ist es wichtig, dass die Genehmigung bundesweit nach einheitlichen Maßstäben erfolgt. Mit dem Signifikanzrahmen wird ein Weg aufgezeigt, wie der Konflikt zwischen dem Ausbau der Windenergie und dem Artenschutz gelöst werden kann. Ich persönlich weiß aus vielen Begegnungen mit Bürgern im Lande, wie problematisch die konkreten Entscheidungen vor Ort vielfach sind. Aber auch hier setze ich mich dafür ein, dass ein vernünftiger Ausgleich zwischen Schutz und Nutzung der Natur stattfindet.“

 

Quelle: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

 

 

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