Der digitale Produktpass

Der digitale Produktpass (DPP) soll 2027 EU-weit schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt werden. Damit will die EU Transparenz und Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenszyklus‘ eines Produkts fördern.
Der DPP sammelt und teilt umfassende Informationen über die Herkunft, Wiederverwendungsmöglichkeiten, Gebrauchsanweisungen oder die Einhaltung von Vorschriften. Alle Beteiligten, von Rohstoffproduzenten bis hin zu Konsumenten, sollen es damit leichter haben, fundierte Entscheidungen zu treffen und nachhaltige Praktiken zu unterstützen.
Die Europäische Kommission hat das Register für den digitalen Produktpass (DPP) bereits am 20. Juli 2026 gestartet. Derzeit läuft eine Testphase, die dazu beitragen soll, den DPP reibungslos einzuführen – vor Ablauf der ersten Umsetzungsfrist am 18. Februar 2027. Ab diesem Zeitpunkt wird der Batteriepass für bestimmte Batteriekategorien, die in der EU in Verkehr gebracht werden, verbindlich vorgeschrieben.
Dazu gehören unter anderem Elektrofahrzeugbatterien, LMT-Batterien (E-Bikes, E-Scooter) und Industriebatterien > 2 kW.
Weitere von der EU-Kommission priorisierte Produktgruppen, für die der digitale Produktpass in den nächsten Jahren verpflichtend werden soll, sind unter anderem:
– Textilien und Bekleidung
– Bauprodukte (Anforderungen bereits in der Bauprodukteverordnung zu finden)
– Möbel
– Matratzen
– Reifen
Außerdem werden auch Eisen, Stahl und Aluminium betroffen sein.
Die konkreten DPP-Anforderungen für diese Produktgruppen müssen noch durch produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt werden.
Quelle: Rhein-Neckar-Kreis
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