Das Recht auf Reparatur

Die EU-Kommission veröffentlichte am 22. März 2023 einen Gesetzentwurf für ein „Recht auf Reparatur“. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Je länger IT-Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops genutzt werden, desto besser ist ihr ökologischer Fußabdruck. Ein gesetzlich verbrieftes „Recht auf Reparatur“ kann zur Langlebigkeit der Geräte beitragen, es reicht aber nicht aus. Wer Reparaturen von Geräten fördern will, muss die richtigen Anreize setzen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Hardware wie Smartphones und Laptops wäre ein solcher Anreiz, der direkt und unmittelbar wirkt. Überdies können Reparaturen nur eines von vielen Instrumenten einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie darstellen. Wichtig ist unter anderem auch eine Förderung der Nutzung wiederaufbereiteter Produkte, so genannte Refurbished-IT. So könnte bei der Reparatur insbesondere von älteren Elektronik-Produkten auch ein Ersatz mit einem wiederaufbereiteten Gerät erfolgen. Hier sollte die EU-Kommission nachbessern – auch im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher, die dann nicht lange auf eine Reparatur warten müssen.“

Wie eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben hat, hat die Hälfte (52 Prozent) der Nutzerinnen und Nutzer, die schon einmal einen Defekt an einem Smartphone hatten, diesen reparieren lassen oder selbst repariert.

 

Quelle: Bitkom

 

 

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