GBP-Monitor: Wenig Tempo bei der Digitalisierung

Mehr als 40 Prozent der Unternehmen in Deutschland sind von der Grundsteuerreform betroffen und müssen Angaben zu einem oder mehreren Grundstücken machen. Jedoch weniger als die Hälfte von ihnen nutzen die Reform als Anlass für eine Digitalisierung der dahinterliegenden Geschäftsprozesse. Das belegt der November-Bericht des German Business Panel (GBP) an der Universität Mannheim. Die benötigten Daten digital vorzuhalten wäre sinnvoll, weil die Zahlen im Rahmen der Reform zukünftig regelmäßig eingereicht werden müssen. Der GBP-Monitor zeigt ferner, dass die erwarteten Umsätze, Gewinne und Investitionen der Unternehmen sich im Oktober im Vergleich zum Vormonat stabilisiert und sogar leicht verbessert haben.

Die Grundsteuerreform in Deutschland betrifft nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Die Reform soll das Grundvermögen neu bewerten und wird gleichzeitig zum Anlass genommen, das Grundsteuerrecht digitalisierbar und damit effizienter zu gestalten. So werden relevante, öffentliche Daten, wie die Bodenrichtwerte, teilweise in elektronischer Form zur Verfügung gestellt und die Abgabe der Grundsteuererklärungen muss elektronisch über das Elster-Portal der Finanzverwaltung erfolgen.

Doch Unternehmensführungen nutzen die Grundsteuerreform nur bedingt als Anlass für eine schnelle Digitalisierung. Das zeigt die neueste Umfrage des German Business Panel: Mehr als die Hälfte der von der Reform betroffenen Betriebe plant keine Digitalisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Reform. Bei Unternehmen, die bis zu neun Grundstücke besitzen, sind es 63 Prozent. Und selbst Unternehmen mit mehr als 100 Grundstücken streben mehrheitlich keine Digitalisierungsmaßnahmen an – obwohl gerade diese von elektronischen Abläufen besonders profitieren würden. 57 Prozent von ihnen geben an, untätig bleiben zu wollen. Allein mittlere Unternehmen mit mindestens zehn und maximal 99 Grundstücken zeigen mehr Initiative: 38 Prozent von ihnen planen umfangreiche Maßnahmen inklusive Schaffung neuer digitaler Schnittstellen.

„Dass diejenigen Unternehmen, die besonders reich an Grundbesitz sind, nicht stärker in Digitalisierung investieren, hat uns überrascht,“ sagt Prof. Dr. Johannes Voget, Inhaber des Lehrstuhls für Allgemeine BWL, Taxation und Finance. „Es wäre zu erwarten, dass gerade diese Betriebe ihre Prozesse möglichst effizient gestalten und beispielsweise Datenerfassungs- und Aufbereitungsprozesse automatisiert durchführen,“ so der Co-Leiter der Studie. Schließlich sollen die Daten alle sieben Jahre erneut eingereicht werden.

Der Bericht zeigt ferner, dass diejenigen Betriebe, die in digitale Geschäftsprozesse investieren wollen, bei der Erfüllung ihrer Ziele noch nicht weit gekommen sind. Trotz der ursprünglich für Ende Oktober 2022 geplanten Abgabefrist der Grundsteuererklärungen hat nur etwas mehr als die Hälfte (53 Prozent) der befragten Unternehmen ihre relevanten Daten bereits digitalisiert. Die Fristverlängerung für die Einreichung der Grundsteuererklärungen, welche die Finanzminister von Bund und Ländern nun bis Ende Januar 2023 gewährt haben, erweist sich nach dem aktuellen Stand bei den betroffenen Unternehmen als dringend notwendig.

 

Den „GBP-Monitor: Unternehmenstrends im November 2022“ finden Sie hier:  https://www.accounting-for-transparency.de/wp-content/uploads/2022/11/gbp_monitor_2022_11.pdf

 

Quelle: Universität Mannheim

 

 

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