Heute: Thomas Bierlein
In dieser Reihe stellten wir Unernehmerinnen und Unternehmer vor, die kreative Lösungen suchen, um mit ihren Produkten und Dienstleistungen weiterhin für ihre Kunden da zu sein.
Heute:
ZV: Herr Bierlein, welchen Tätigkeitsbereich haben Sie?
TB: Als Fachanwalt für IT-Recht vertrete ich Firmen und Privatpersonen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, des Internetrechts, des Markenrechts, des Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts.
ZV: Wie betrifft Sie die gegenwärtige Situation?
TB: Der größte Unterschied ist, dass ich in der Kanzlei keine Mandanten mehr empfange. Dies ist aber nicht weiter problematisch, da alle Angelegenheiten genauso gut per Mail, Telefon, Videokonferenz & Co besprochen werden können.
ZV: Welche Anpassungen haben Sie vorgenommen?
TB: Meine Kanzlei ist schon längere Zeit vollständig digital. Insofern musste es keine Anpassungen oder Umstellungen geben. Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich im Büro, im Homeoffice oder unterwegs arbeite.
ZV: Welche Dienstleistungen bieten Sie an?
TB: Es gibt keine Einschränkungen. Auf der Website kann man gut sehen, auf welchen Rechtsgebieten ich tätig bin.
ZV: Weshalb sollten Kundinnen und Kunden Sie gerade jetzt kontaktieren?
TB: Vielleicht ist jetzt mehr Zeit, sich Sachen zu widmen, die in der üblichen Hektik eher liegen bleiben. Das können zum Beispiel offene Fragen im Datenschutzrecht oder die Erstellung von notwendigen Verträgen sein.
ZV: Vielen Dank für das Gespräch.
Kontakt:
Rechtsanwalt Thomas Bierlein
Fachanwalt für IT-Recht
Czernyring 3
69115 Heidelberg
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