Kükentöten wird verboten

Jedes Jahr werden allein in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Dabei handelt es sich um die männlichen Geschwister der Legehennen. Die weiblichen Küken werden zu den Legehennen, die unsere Konsumeier legen. Da Hähne jedoch keine Eier legen, werden die männlichen Küken aus ökonomischen Gründen aussortiert und kurz nach dem Schlupf in den Brütereien getötet. Denn meist eignen sich die Hähne aus diesen Zuchtlinien kaum als Masthähnchen, denn sie setzen weniger Fleisch an und es dauert länger, sie zu mästen.

Mit dem Verbot des Kükentötens setzt die Bundesregierung Vorgaben des Koalitionsvertrages um und trägt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Juni 2019 Rechnung. Das hatte nämlich entschieden, dass das Töten männlicher Küken nur noch Übergangsweise erlaubt sei.

 

Der Gesetzentwurf sieht nun folgende stufenweise Regelungen vor:

Ab dem 1.1.2022 wird das Töten von geschlüpften Eintagsküken verboten.

Ab dem 1.1.2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand ist der Hühnerembryo vor dem siebten Bebrütungstag noch nicht in der Lage, Schmerzen zu empfinden. Ab dem siebten Bebrütungstag ist dagegen die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht auszuschließen.

 

Bundesregierung fördert Alternativen zum Kükentöten

 

Damit das Kükentöten rasch beendet werden kann, förderte die Bundesregierung seit 2008 mit mehr als acht Millionen Euro alternative Verfahren und Initiativen. Durch Forschungsvorhaben ist es gelungen, praxistaugliche Methoden zu entwickeln, mit denen bereits vor dem Schlupf des Kükens sein Geschlecht bestimmt werden kann. Mit dem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei werden Eier, aus denen männliche Küken schlüpfen, aussortiert und lediglich weibliche Küken ausgebrütet.

Das so genannte „endokrinologische Verfahren“ wird bereits angewandt. Dabei werden die Eier etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird von jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass dabei das Innere des Eis beschädigt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht innerhalb kurzer Zeit bestimmt. Verbraucher können mittlerweile in einigen Supermärkten Eier kaufen, die das Verfahren durchlaufen haben.

Eine weitere Möglichkeit ist das „spektroskopische Verfahren“. Hier werden die Eier etwa vier Tage lang bebrütet. Dann wird ein spezieller Lichtstrahl durch ein Loch in der Schale in das Ei-Innere geschickt. Das Geschlecht wird durch eine Analyse des reflektierten Lichts bestimmt. Wird im Brutei ein weiblicher Embryo festgestellt, wird die Bebrütung fortgesetzt, sodass nach insgesamt 21 Tagen Bebrütung die Küken schlüpfen und anschließend zu Legehennen heranwachsen können.

 

Bruderhahn-Initiative und Zweitnutzungshühner

 

Bei der „Bruderhahn-Initiative“ werden die Brüder der Legehennen aufgezogen und gemästet, das Fleisch wird weiterverarbeitet. Die Tiere setzen weniger Fleisch an und benötigen mehr Zeit als Masthähnchen. Die Aufzucht wird über einen Aufpreis auf die Eier mitfinanziert. Derzeit beliefern Bruderhahn-Initiativen in erster Linie den ökologischen Markt.

Unter „Zweinutzungshühnern“ versteht man eine Hühnerrasse, die sowohl zur Ei- als auch zur Fleischerzeugung genutzt werden kann. Hennen dieser Rasse legen weniger und teilweise kleinere Eier als konventionelle Legehennen. Die Hähne werden gemästet, wachsen aber langsamer und weisen einen kleineren Brustmuskel auf als konventionelle Masthühner.

 

Quelle: Bundesregierung

 

 

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