Stromsteuersenkung auch für Dienstleister

Der Digitalverband Bitkom spricht sich dafür aus, Strompreisentlastungen auch für Dienstleister und andere, nicht-produzierende Unternehmen wie Rechenzentren und Netzbetreiber vorzusehen. So solle die Stromsteuersenkung auf Unternehmen der Informationstechnik und der Telekommunikation ausgeweitet werden. „Die im europäischen Vergleich sehr hohen Stromkosten stellen für viele Unternehmen der digitalen Wirtschaft einen relevanten Standortnachteil dar“, stellt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst fest. Bei Rechenzentren machten die Stromkosten laut Bitkom bis zu 50 Prozent der gesamten Betriebskosten aus – und das, obwohl sie ihre Energieeffizienz in den letzten Jahren um den Faktor 6 steigern konnten. Auch die Betreiber von Breitband- und Mobilfunknetzen leiden unter den in Deutschland hohen Stromkosten. Wintergerst: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass die produzierende Industrie, nicht aber die dienstleistungsorientierte digitale Wirtschaft entlastet werden soll. Hohe Stromkosten gefährden auch in der Digitalwirtschaft Standorte, Investitionen und Arbeitsplätze. Deutschland muss bei Zukunftstechnologien wie KI oder Quantencomputing als Standort auch unter Kostenaspekten wettbewerbsfähig werden.“ Die geplante Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe müsse daher auch für Unternehmen der Informationstechnik und der Telekommunikation gelten. Wintergerst: „Wer die Betriebskosten für Rechenzentren und Netze senkt, stärkt Deutschlands digitale Souveränität.“

Die Industriestrompreise schwanken innerhalb Europas stark. Ende 2022 zahlten Industriekunden in Deutschland mit einer Leistungsaufnahme von 5 MW – und damit beispielsweise auch Rechenzentren in dieser Größe – durchschnittlich 24,6 Cent pro kWh. In Frankreich musste ein vergleichbares Rechenzentrum lediglich 13,5 Cent veranschlagen, 16 Cent in Schweden und 18 Cent in den Niederlanden.

Die Bitkom-Position zur Strompreissenkung steht hier zum Download bereit.

 

Quelle: Bitkom

 

 

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