Mit Recht gegründet (Teil II)

In Fortführung von Teil I unseres Interviews mit Felix Klemt geht es um die Phase nach der Gründung, Auseinandersetzungen zwischen den Gründern, Rechtsberatung und wichtige Eigenschaften von Gründern.

ZV: Schauen wir noch auf die Phase nach der Gründung: Was ist dann in welchen Rechtsbereichen zu beachten?

FK: Die Gründung ist zunächst eine Zäsur. Im Idealfall haben die Gründer alle Themen erstmal rechtlich abgearbeitet, also neben der Satzung der GmbH auch einen Beteiligungsvertrag unter den Gründern geschlossen, der bestimmte Fragen des zukünftigen Miteinanders der Gründer regelt. Es sind idealerweise alle Gesellschafterbeiträge an die Gesellschaft geflossen und die Gründer erfüllen die von ihnen zugesagten Arbeitsleistungen.

In der Folge wird sich das Start-up auf die operative Tätigkeit konzentrieren, es stehen Themen wie die Einstellung neuer Mitarbeiter oder der Abschluss von ersten Verträgen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Geschäftsidee an. Gesellschaftsrechtlich passiert in dieser Phase meist nicht viel. Erst bei der ersten Finanzierungsrunde, wenn die Entwicklung der Geschäftsidee weiter vorangeschritten ist und ein Investor in die Gesellschaft aufgenommen werden soll, stellen sich wieder die Fragen: Wie soll sich der Investor beteiligen? Welche Anteile erhält er am Unternehmen und welche Rechte erhält er gegenüber den Gründern?

ZV: Welche Vorgehensweise würden Sie empfehlen, wenn es zum Streit unter den Gründern gibt?

FK: Die Antwort auf die Frage, was bei Streit zwischen den Gründern passiert, ist eine ganz entscheidende. Kein Start-up wird ohne Rückschläge und Durststrecken auskommen, was zwangsläufig auch zu Meinungsverschiedenheiten und Interessenkonflikten führen kann. Der beste Vertrag kann nicht helfen, wenn sich die Gründer dann grundlegend zerstreiten. Ein Start-up lebt von den Beiträgen und dem Enthusiasmus seiner Gründer. Wenn die zentralen Gründer nicht mehr miteinander auskommen, ist es ganz schwierig, das Unternehmen noch fortzuführen.

Man kann aber vorausschauend bestimmte vertragliche Mechanismen einsetzten, zum Beispiel, dass jemand seine Anteile an die anderen Gesellschafter überträgt und somit nicht mehr an dem Erfolg der Gesellschaft partizipiert, wenn er seine Arbeitsbeiträge nicht mehr erbringt. Oder man kann bereits bei der Gründung verbindlich festlegen, dass im Streitfall ein Gründer einem anderen Gründer ein Angebot zum Verkauf seiner Anteile machen kann und bei Ablehnung des Angebots der betreffende Gründer dann selbst verpflichtet ist, die Anteile des anderen Gründers zu den vorgeschlagenen Konditionen zu erwerben. Solche Regelungen können im Einzelfall helfen, wenn man den ausscheidenden Gründer im Team ersetzen kann. Ideal ist es aber natürlich, wenn die Gründer sich auch in schwierigen Phasen partnerschaftlich zusammensetzen und gemeinsam Lösungen finden, die das weitere Vorankommen des Start-ups gewährleisten. Hier wird sich einmal mehr die Qualität eines Gründerteams zeigen.

ZV: Sie sind in der Kanzlei Rittershaus tätig. Welche Erfahrung hat Ihre Kanzlei mit Start-ups? Welche Lösungen bietet Rittershaus gerade für Gründer an?

FK: Die Kanzlei Rittershaus verfügt in Bezug auf Start-ups über große Erfahrung. Der Begriff Start-up beschreibt grundsätzlich ein junges, innovatives Unternehmen, das mit einer neuen Geschäftsidee auf den Markt will. Das kann eine kleine wie auch eine sehr große Gründung oder auch eine Ausgründung aus einem bereits bestehenden Unternehmen sein. Bei Rittershaus kann man zwei prominente Beispiele nennen: Rittershaus unterstützt als rechtlicher Berater seit langem die Biotech-Investments des SAP-Gründers Dietmar Hopp. Diese Biotech-Unternehmen befassen sich schwerpunktmäßig mit der Entwicklung von neuen Medikamenten.

Ein zweites Beispiel ist der Beteiligungsfonds Wirtschaftsförderung Mannheim, der durch unsere Kollegin Verena Eisenlohr für die Stadt Mannheim gemanagt wird. Dieser Beteiligungsfonds investiert europäische Fördermittel sowie solche des Landes-Baden-Württemberg und der Stadt Mannheim gezielt in Start-ups mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Mannheim, um die erste Finanzierung beim Aufbau des Unternehmens zu unterstützen.

Darüber hinaus berät Rittershaus Start-ups jeglicher Größe bei ihrem Tagesgeschäft, bei Finanzierungsrunden und im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, also bei den Fragen: Kann ich eine Idee als Patent anmelden? Kann ich eine Marke für mein Design, mit dem ich auftrete, anmelden? Kann ich andere Schutzrechte an meiner Geschäftsidee geltend machen? Insgesamt verfügt Rittershaus für Start-ups über ein breit aufgestelltes und versiertes Team.

ZV: Was sind wichtige Eigenschaften, die auch junge Gründer mitbringen sollten?

FK: Gründer sollten vor allem eine große Teamfähigkeit haben. Es gibt kaum Start-ups, in denen eine Person allein das Unternehmen nach vorne bringen kann. Meistens sind mehrere Personen und ein Mix aus verschiedenen Kernfähigkeiten notwendig. Diese Fähigkeiten können, ja müssen, unterschiedlich sein und bringen so meist auch unterschiedliche Charaktere zusammen. Diese müssen zusammenarbeiten und sich in das Unternehmen einfügen können. Wenn nicht alle das Start-up als Ganzes im Blick haben, sondern primär eigene Interessen verfolgen, wird es schwierig.

Des Weiteren müssen Gründer von Start-ups einen sehr langen Atem und Durchhaltewillen haben. Es gibt kaum Gründungen, die so schnell erfolgreich sind, wie ursprünglich geplant. In aller Regel verzögern sich der Markteintritt und die ersten Umsätze. Es gibt immer unerwartete Entwicklungen und man kann nicht alle Faktoren und möglichen Ereignisse im Vorhinein bedenken. Es wird immer Durststrecken geben, die die Gründer meistern müssen.

ZV: Und wie kamen Sie persönlich zur Kanzlei Rittershaus? Worin liegt Ihr besonderes Interesse an Start-ups begründet?

FK: Auf die Kanzlei Rittershaus bin ich bereits während meines Studiums an der Universität Heidelberg aufmerksam geworden. Rittershaus engagiert sich dort sehr in der praxisorientieren Ausbildung. So lernte ich damals unseren Kanzleigründer, Professor Gerald Rittershaus, kennen und habe später ein Praktikum bei Rittershaus absolviert. Schon damals ist mir die gute Stimmung aufgefallen und ich habe gemerkt, dass die Kanzlei Rittershaus ihre Mitarbeiter integriert und ihnen die Freiheit gibt, eigene Geschäftsbereiche zu entwickeln. Zudem spielt die Beratung von Start-ups und Investoren bei Rittershaus eine große Rolle.

An Start-ups faszinierten mich bereits immer die neuen Ideen. Ich finde es spannend, was es an neuen technischen Lösungen auf dem Markt gibt. Und es macht mir viel Freude, mit den Gründern zusammenzuarbeiten und neue Unternehmungen voranzubringen. Es gibt immer etwas Neues und es ist immer anders. So habe ich aus diesem Interesse auch meine Doktorarbeit über Start-ups mit Bezug zu einem steuerrechtlichen Thema geschrieben, wobei ich ebenfalls auf die Erfahrungen von Rittershaus aus der Praxis zurückgreifen konnte. Nachdem die Doktorarbeit fertig war und ich mein Referendariat absolviert hatte, lag es für mich nahe, zu Rittershaus zu gehen und in diesem spannenden Bereich weiter aktiv zu sein.

ZV: Vielen Dank für das Gespräch.

 

Dr. Felix Klemt

RITTERSHAUS Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB

Büro Mannheim

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68163 Mannheim

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