Schlussbericht der Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz
Nach zwei Jahren Arbeit hat die Enquete-Kommission Künstliche Intelligenz (KI) am Mittwoch, 28. Oktober 2020 ihren Abschlussbericht an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble übergeben. Die Kommission hatte sich mit den Themenbereichen „KI und Wirtschaft“, „KI und Staat“, „KI und Gesundheit“, „KI und Arbeit, Bildung, Forschung“, „KI und Mobilität“ sowie „KI und Medien“ befasst.
Menschenzentrierte Künstliche Intelligenz
Die Kommission stellt ihre Ausarbeitung unter das Leitbild einer „menschenzentrierten Künstliche Intelligenz“. Die Technologie sei „die nächste Stufe einer durch technologischen Fortschritt getriebenen Digitalisierung“, heißt es in dem Bericht. Mit der Entwicklung gehe ein Wertewandel einher, der „nicht per se schlecht“ sei, aber einer „demokratischen Gestaltung“ bedürfe. KI-Anwendungen sollten vorrangig auf das Wohl und die Würde der Menschen ausgerichtet sein und einen gesellschaftlichen Nutzen bringen. Das Vertrauen der Anwender sei grundlegender Schlüssel für die gesellschaftliche Akzeptanz und den wirtschaftlichen Erfolg dieser Technologie.
Aufbau einer europäischen Infrastruktur
Die Kommission fordert den Aufbau einer europäischen Infrastruktur und verweist auf die GAIA-X-Pläne. Zudem soll Unternehmen der Austausch von Daten erleichtert werden. Das erfordere Anpassungen im Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. KI-Forschung müsse mit mehr Ressourcen ausgestattet und der Transfer von Forschung in die Anwendung verbessert werden.
Die Gefahr der Diskriminierung
Die Kommission schlägt vor, die Förderung von Anwendungen zum Nutzen von Umwelt und Klima ambitioniert auszubauen und umzusetzen und die Datenbasis zu den Effekten von KI-Anwendungen auf den Energieverbrauch zu verbessern. Zu dem Risiko diskriminierender KI-Anwendung empfiehlt die Kommission, den Transfer von Forschungserkenntnisse zu Diskriminierungserkennung und -vermeidung in die Software-Entwicklung zu fördern. Individuen müssten sich gegen Diskriminierung durch Künstliche Intelligenz wehren können. Hierzu brauche es einen Anspruch auf Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von KI-Entscheidungen, damit eine gerichtliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen möglich sei.
Der Bundestag debattiert den Schlussbericht am Donnerstag, 5.11.2020 um 9 Uhr.
Quelle: Deutscher Bundestag
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